Bestes Girokonto

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Die ständige Nutzung eines Girokontos ist heute ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens. Denn solch ein Konto dient dazu, Zahlungen zu empfangen und zu senden. Da Transaktionen von Geldern kaum noch in bar abgewickelt werden, ist das Girokonto entsprechend wichtig geworden. Nicht umsonst wird derzeit auf EU-Ebene sogar ein Grundrecht des Verbrauchers auf ein Girokonto diskutiert. Aus gutem Grund, denn in der Praxis ist es derzeit kaum noch möglich, die Zahlungsverpflichtungen des Alltags ohne ein Girokonto zu bewältigen. Praktisch jeder Bürger benötigt solch ein Girokonto.

Allerdings sind Girokonten nicht immer kostenfrei. Hier auf bestes-girokonto.de erläutern wie Ihnen, welche Arten von Kosten und Gebühren entstehen im Rahmen der Kontoführung entstehen können. In jedem Fall jedoch sollten Sie regelmäßig die Angebote verschiedener Banken und Sparkassen vergleichen, um unnötige Kosten einzusparen. Dabei sind wie immer im Leben sowohl der Preis als auch die gebotene Leistung wichtig. Auch dabei helfen wir und stellen Ihnen unseren Rechner zum Girokonto Vergleich zur Verfügung. Dieser ermittelt die für Sie derzeit kostengünstigsten Möglichkeiten der Kontoführung. Die Nutzung unseres Rechners geht schnell und einfach vonstatten und ist zudem völlig kostenlos für Sie. So finden Sie garantiert das für Sie preislich beste Girokonto.

Warum ein Girokonto so wichtig ist

BargeldWie erwähnt, werden Transaktionen von Geldern heute kaum noch in bar abgewickelt. Zum einen hat dies sicher ganz praktische Gründe. Denn eine Transaktion in unbarer Form ist für die betroffenen Kontoinhaber sehr bequem und sicher. Zu dieser Art der Geldzahlung gehören zum Beispiel Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften.

Doch zum anderen gibt es auch gesetzliche Gründe, die bare Zahlungen erschweren und viele Bürger folglich zum Ausweichen auf unbare Transaktionen bewegen. Das sogenannte Geldwäschegesetz – kurz „GwG“ – ist hauptsächlicher Grund dafür. Das Geldwäschegesetz bringt Anforderungen mit sich, die für Kreditinstitute hohen Aufwand bedeuten können – bei bestimmten Geschäftsvorfällen. Dazu gehören beispielsweise Kontoeröffnungen für Ausländer. Aber auch Bareinzahlungen auf fremde Konten gehören zu den Tätigkeiten, die im Gegensatz zu früheren Regelungen äußerst umständlich geworden sind. Denn in diesem Zusammenhang müssen recht umfangreiche Dokumentationen und Prüfungen erfolgen.

Banken und Sparkassen lehnen Bareinzahlungen zugunsten fremder Girokonten im Regelfall natürlich nicht grundsätzlich ab. Dennoch lassen sie sich den erhöhten Aufwand bezahlen – sich auch, um die Zahl solcher Vorgänge zu reduzieren. So kommt es zum Beispiel nicht selten vor, dass eine Gebühr in Höhe von 15 Euro bis 30 Euro für die Begleichung eines Rechnungsbetrages in bar verlangt wird. Ein finanzieller Aufwand, der in den meisten Fällen in keinem angemessenen Verhältnis steht, da diese Gebühren oftmals pauschal erhoben werden und unabhängig von der Höhe des Zahlbetrags sind. Die Folge: Zur Durchführung alltäglicher Zahlungen – wie die erwähnte Bezahlung einer Rechnung – ist ein Girokonto praktisch unumgänglich. Selbst dann, wenn Überweisungen kostenpflichtig sein sollten, wären unbare Transaktionen deutlich kostengünstiger als Zahlvorgänge in bar. Ohne ein Girokonto sind die alltäglichen Zahlungen also praktisch nicht (mehr dauerhaft) durchführbar.

Was kostet ein Girokonto? Welche Art Gebühren fallen an?

Die von Banken und Sparkassen erhobenen Gebühren für die Führung eines Girokontos können sehr unterschiedlich sein. Denn jedes Kreditinstitut – auch jede einzelne regionale Sparkasse – legt die Höhe seiner Kontogebühren selbst fest. Dabei gibt es bei vielen Instituten zunächst eine Grundgebühr, die meist monatlich erhoben wird. Hinzu können optionale Kosten kommen, die für bestimmte Vorgänge berechnet werden. So kann es beispielsweise sein, dass Überweisungen separat in Rechnung gestellt werden. Auch zusätzlich erhobene Gebühren für die Einrichtung von Daueraufträgen oder die Einreichung von Schecks sind durchaus üblich. Je mehr solcher kostenpflichtigen Vorgänge ein Kontoinhaber in Anspruch nimmt, desto teurer wird demnach seine Kontoführung. Die Zinskosten eines eventuell in Anspruch genommenen Dispositionskredites oder (geduldete) Überziehungen kommen ihrerseits nochmals hinzu.

Der vor allem in den letzten 10 Jahren gestiegene Konkurrenzdruck unter den Banken und Sparkassen sorgt aus Sicht der Verbraucher allerdings für positive Effekte. So verzichten mittlerweile relative viele Kreditinstitute auf bestimmte Kosten oder stellen ihren Kunden gar ein komplett kostenfreies Girokonto zur Verfügung. Zumindest in puncto Grundgebühr trifft dies bereits häufiger zu. Denn bereits aus Werbezwecken bietet es sich aus Banksicht an, auf diese Gebühren zu verzichten. Auf diese Weise ist es möglich, ein (grundsätzlich) kostenloses Girokonto anbieten zu können. Zusatzleistungen hingegen werden dennoch auch bei kostenlosen Girokonten oftmals extra in Rechnung gestellt.

Doch ob eine Grundgebühr existiert oder nicht – für Sie als Verbraucher ist es wichtig, immer genau hinzusehen. Denn letztlich ist nicht jedes Kontogebührenmodell für pauschal alle Kunden das preisgünstigste. Die Art Ihrer Kontonutzung entscheidet oft darüber, welches Gebührenmodell sich am ehesten für Sie lohnt. So muss ein Girokonto ohne Grundgebühr letztlich nicht besonders kostengünstig sein, wenn Ihnen als Kontoinhaber dabei jede Überweisung extra berechnet wird. In diesem Fall kann ein kostenpflichtiges Pauschalpaket durchaus die preisgünstigere Lösung sein.

Ein kurzes Beispiel soll diesen Sachverhalt verdeutlichen:

Sie haben die Wahl zwischen zwei Kontomodellen unterschiedlicher Anbieter. Kreditinstitut A bietet Ihnen ein Girokonto mit kostenfreier Kontoführung, berechnet bestimmte Vorgänge aber separat. Die Alternative der Bank B hingegen ermöglicht Ihnen eine pauschale Berechnung. Im Beispielmonat weist Ihr Girokonto 25 Buchungen auf. Sie haben fünf Überweisungen getätigt und einen Scheck zur Gutschrift eingereicht.

KonditionenBank ABank B
Grundgebühr mtl.0,00 Euro4,00 Euro
je Buchung0,15 Euro0,00 Euro
je Überweisung0,50 Euro0,00 Euro
je Scheckeinreichung1,00 Euro0,50 Euro
Preis mtl. pro Kontokarte0,50 Euro0,00 Euro
Gesamtpreis7,75 Euro4,50 Euro

Obwohl Bank A unseres Beispiels auf Kontoführungsgebühr verzichtet und wie ein kostenloses Girokonto erscheint, ist ihr Angebot durch versteckte Gebühren letztlich teurer als das des Konkurrenten Bank B. Vor einer Entscheidung über ihre zukünftige Bank bzw. Sparkasse sollten Sie also immer betrachten, auf welche Zusatzleistungen Sie als Kontonutzer voraussichtlich zurückgreifen werden. Es gilt, diesen Aspekt bei der Entscheidung einzubeziehen.

Ich habe ein passendes Girokonto gefunden. Wie funktioniert ein Kontowechsel?

Ist ein attraktives Angebot gefunden, können Sie den Wechsel Ihres Girokontos in Angriff nehmen. Bestimmte Punkte sollten Sie dabei jedoch beachten. Zum Ersten sind einige Schritte notwendig, damit ein Kontowechsel erfolgreich vollzogen wird. Zum Anderen sollten Sie sich auf einen gewissen Aufwand einstellen, den der Wechsel eines Girokontos zwangsläufig mit sich bringt. Wichtig ist es vor allem, im Rahmen eines Kontowechsels Schritt für Schritt vorzugehen.

Zunächst können Sie sich Ihr neues Wunschkonto eröffnen. Dabei gilt es, gegebenenfalls vorhandene Unklarheiten noch einmal zu klären. Über die Konditionen und deren Bedingungen sollten Sie sich absolut im Klaren sein. Je nach Bank bzw. Sparkasse erfolgt die Kontoeröffnung in einer Filiale vor Ort oder online. Erstere Variante ist die unkomplizierteste und schnellste Art der Kontoeröffnung. Im persönlichen Gespräch wird die Kontoeröffnung sofort durchgeführt. Die Daten Ihres neuen Girokontos erhalten Sie sofort im Anschluss an die erfolgreiche Eröffnung Ihres neuen Girokontos. Nutzen Sie eine Direktbank, ist die gewünschte Kontoeröffnung meist nur online möglich. Dabei werden alle Formulare online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt. Die gesetzlich vorgeschriebene Identifikationsprüfung führt die Direktbank mit Hilfe des sogenannten Post-ident-Verfahrens durch. Dazu wird eine Postfiliale genutzt, die den Kontoinhaber zweifelsfrei identifiziert und dessen Identität bestätigt. Dazu ist lediglich ein Ausweis oder Reisepass notwendig. Die Identitätsbestätigung und die zur Kontoeröffnung nötigen Formulare werden schließlich getrennt voneinander an den Anbieter geschickt, der letztlich die technische Eröffnung des gewünschten Kontos vornimmt. Erst danach erhält der Betroffene seine Kontodaten, die neue Kontokarte und seine Zugangsdaten fürs (im Regelfall vorgesehene) Online-Banking.

Ist das neue Konto eröffnet, sollte das bisherige noch nicht geschlossen werden. Zunächst ist es wichtig, alle relevanten Stellen über die neue Bankverbindung zu informieren. So sollten zunächst diejenigen, die auf dem neuen Konto gutschreiben, entsprechende Information erhalten – zum Beispiel Rentenkassen, Sozialamt oder Arbeitgeber. Anschließend benötigen auch alle Abbuchenden eine Änderungsmitteilung. Dabei ist es wichtig, die Unternehmen zu informieren, denen Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Diese Art Zahlung liegt vor allem dann vor, wenn es sich um schwankende Zahlungsbeträge handelt. Eventuelle Daueraufträge, deren Zahlbetrag regelmäßig konstant hoch ist, können hingegen einfach am neuen Konto hinterlegt und am bisherigen gelöscht werden.

Sind alle Ummeldungen erledigt, sollten Sie beide Konten zunächst parallel laufen lassen. Nur so lassen sich Probleme der erfolgten Ummeldung zuverlässig vermeiden. Denn nicht selten kommt es vor, dass Abbuchende die mitgeteilte Bankverbindung technisch nicht bzw. zu spät erfassen oder dass beispielsweise der Arbeitgeber zeitlich nicht mehr in der Lage war, die Gutschrift zugunsten des neuen Kontos anzuweisen. Unter Umständen kann dies große finanzielle Probleme mit sich bringen. Und auch für Abbuchungen gilt, dass es besser ist, das bisherige Konto für eventuelle Belastungen bestehen zu lassen – inklusive eines entsprechenden Bestandes. Sonst drohen möglicherweise unnötige Mahnungen, die Klärungen erfordern, falls es zum Beispiel zu nicht eingelösten Lastschriften kommen sollte.

Erst dann, wenn Ihr bisheriges Girokonto einen Monat lang keine Buchungen mehr aufweist, können Sie sich sicher sein, dass Arbeitgeber bzw. Amt oder Rentenkassen und auch alle abbuchenden Firmen zukünftig Ihr neues Girokonto nutzen. Ist diese Situation erreicht, kann die Schließung des bisherigen Kontos erfolgen, ohne dass es zu Überschneidungen von Zahlungen bzw. nicht eingelösten Lastschriften und Ähnlichem kommen kann. Eine Kontoschließung ist natürlich persönlich und im Regelfall auch per Schreiben ans Kreditinstitut möglich. Die meisten Banken und Sparkassen bieten jedoch auch den Service an, die Auflösung des betreffenden Kontos zu übernehmen. Dazu bevollmächtigen Sie Ihr neues Institut entsprechend. Dieser Serviceleistung wird meist als Umzugsservice oder Kontoeinzugsservice bezeichnet. Was die Schließung Ihres bisherigen Girokontos betrifft, gibt es übrigens grundsätzlich keine Kündigungsfristen. Ein solches Konto kann demnach jederzeit problemlos aufgelöst werden. Sollte dennoch eine solche Frist vertraglich festgelegt sein, darf diese nicht die Dauer von einem Monat überschreiten.

Service-Leistungen nutzen

Egal, um welche Art von Serviceleistung es letztlich geht. Die vom neuen Kreditinstitut gebotenen Zusatzleistungen sollten Sie ruhig nutzen – sofern deren Nutzung kostenfrei möglich ist. So bieten es wenige Banken bzw. Sparkassen zum Beispiel sogar an, die komplette Ummeldung der Bankverbindung ihrer neuen Kunden zu übernehmen. Auch dazu kann per Vordruck eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht, falls Sie die Ummeldungen lieber selbst in die Hand nehmen wollen. Doch vor allem für Arbeitstätige, die ihr Girokonto wechseln möchten, kann dieser Service eine wertvolle Zeitersparnis bedeuten. Und den geplanten Kontowechsel zudem deutlich einfacher machen.

Die Empfehlung der Nutzung kostenfreier Angebote bezieht sich aber auch auf andere Leistungen, die weiter verbreitet sind. Im Rahmen ihrer Kontoangebote ermöglichen viele Banken und Sparkassen ihren neuen Kunden, sich eine kostenfreie Kreditkarte ausstellen zu lassen, wobei dies häufig nur optional durchgeführt wird. Grundsätzlich sind Kreditkarten durchaus zu empfehlen. Denn bestimmte Zahlvorgänge – zum Beispiel die Buchung von Flügen – sind fast ausschließlich auf diesem Wege möglich. Auch wenn zum Zeitpunkt des Kontowechsels noch gar kein Bedarf an dieser Zusatzleistung bestehen sollte, ist die Ausstellung einer (kostenfreien) Kreditkarte deshalb durchaus zu empfehlen.

Über die „Mitnahme“ des Dispositionskredites beim Kontowechsel

Ihre aktuelle Bank oder Sparkasse hat Ihnen möglicherweise einen Dispositionskredit eingeräumt, den Sie schätzen. Denn eine solche Kreditlinie, die bei Bedarf die Führung Ihres Kontos im negativen Bereich ermöglicht, bringt komfortablen finanziellen Spielraum mit sich.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich besteht kein Recht dazu, einen solchen Kredit eingerichtet zu bekommen. Nicht zwangsläufig muss auch Ihr neues Kreditinstitut Ihnen den Dispositionskredit zur Verfügung stellen. Dies kann vor allem dann zum Problem werden, wenn das bisherige Girokonto zum Zeitpunkt des Wechsels im negativen Bereich geführt werden sollte. Denn bei Auflösung muss in jeden Fall ein entsprechender Ausgleich vorgenommen werden. Ist der auftretende Fehlbetrag nicht anderweitig verfügbar, funktioniert der gewünschte Wechsel freilich nur bei Kreditaufnahme bei der neuen Bank bzw. Sparkasse.

Um Probleme bzw. Missverständnisse vorzubeugen, sollten Sie gleich bei Eröffnung des neuen Girokontos abklären, ob die Einrichtung eines Dispositionskredites möglich ist – und unter welchen Bedingungen. Haben Sie vor, Ihr neues Konto als Gehaltskonto zu führen, ist die Gewährung einer solchen Kreditlinie im Regelfall unproblematisch. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine anderen Gründe dagegen sprechen – zum Beispiel negative Eintragungen in der Schufa oder die Eröffnung einer Privatinsolvenz. Sollte Ihr neues Kreditinstitut Ihnen einen Dispositionskredit einräumen, sollten Sie diesen aufgrund seiner vergleichsweise hohen Zinskosten in jedem Fall (weiterhin) verantwortungsvoll nutzen.

Weist Ihr bisheriges Konto einen negativen Saldo auf, sollten Sie den Kontowechsel unbedingt zum Anlass nehmen, Ihren Dispositionskredit eventuell umzuschulden. Dies bedeutet, dass ein klassischer Ratenkredit aufgenommen wird, der anschließend zur Ablösung des offenen Überziehungsrahmens dient. Zum einen bringt Ihnen dieser Schritt Kostenvorteile. Denn die für Überziehungskredite fälligen Zinsen sind häufig weitaus höher als die klassischer Konsumdarlehen. Zum anderen jedoch ermöglicht Ihnen der Ratenkredit einen gleichmäßigen Abbau des aufgelaufenen Minusbetrages. Denn da es sich bei Ratenkrediten im Regelfall um sogenannte Annuitätendarlehen handelt, beinhaltet die vertragliche monatliche Kreditrate sowohl Zins als auch Tilgungsanteil. Zudem bleibt sie in ihrer Höhe über den gesamten Abzahlungszeitraum konstant. Die Praxis zeigt, dass die Rückzahlung offener Beträge für Betroffene in dieser Form oftmals deutlich einfacher ist als die Rückführung eines offenen Dispositionskredites.

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